In den beiden Wochen vor und nach Ostern wurden die baulichen, signalisations- und markierungstechnischen Massnahmen für die Einführung der Tempo-30-Zonen im ganzen Siedlungsgebiet umgesetzt. Der Realisierung ging ein langer Prozess voraus: Wegen eines Referendums, zahlreichen Einwendungen und einer Beschwerde beim Kanton vergingen vom Gemeindeversammlungsentscheid im November 2019 bis heute beinahe zweieinhalb Jahre. Umso mehr freut sich der Gemeinderat darüber, dass es nun endlich soweit ist.
Mit der Einführung der Tempo-30-Zonen ergeben sich einige neue Verkehrssituationen in Ennetbaden. Damit sich die Bevölkerung darauf einstellen kann, wurden die wichtigsten Änderungen in einem Informationsflyer zusammengefasst, welcher im April in alle Haushaltungen verteilt wurde.
In den ersten Wochen werden die Verkehrsteilnehmenden mittels Geschwindigkeitsanzeigen am Strassenrand auf ihr Tempo aufmerksam gemacht. Die Polizei wurde angewiesen, zunächst noch keine Bussen auszustellen. Aber Achtung: Diese "Schonfrist" ist nur von kurzer Dauer, danach wird im Rahmen der üblichen Geschwindigkeitskontrollen scharf gebüsst.
Seit dem 1. April 2022 müssen sich ausserdem auch Elektrovelofahrerinnen und –fahrer an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten halten.
Am 15. November 2021 wies die Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt die Beschwerde eines Ennetbadener Einwohners gegen den Baubewilligungsentscheid und die Signalisationsverfügung des Gemeinderats für die Einführung der Tempo-30-Zonen vollumfänglich ab. Nachdem der Beschwerdeführer gegen diesen Entscheid kein weiteres Rechtsmittel ergriff, wurden die Verfügungen kurz vor Weihnachten rechtsgültig. Unterdessen hat die Gemeinde eine Konkurrenzausschreibung für die Lieferung des Signalisierungsmaterials und das Aufbringen der Fahrbahnmarkierungen durchgeführt und dem Anbieter mit der besten Offerte den Zuschlag erteilt. Die Arbeitsvorbereitung wird noch einige Wochen in Anspruch nehmen, die Realisierung ist im Frühjahr vorgesehen.
Die Umsetzung der Tempo 30-Massnahmen in Ennetbaden verzögert sich, weil gegen den Baubewilligungsentscheid des Gemeinderats vom 26. Juli 2021 und die dazugehörende Signalisationsverfügung eine Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Aargau eingereicht wurde. Der Gemeinderat hat am 13. September 2021 zuhanden der Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt ausführlich zum Inhalt der Beschwerde Stellung genommen hatte, wobei er am Projekt festhielt und die Abweisung der Beschwerde beantragte. Der Kanton folgte den Argumenten der Gemeinde und wies die Beschwerde mit Entscheid vom 15. November 2021 vollumfänglich ab. Ob der Beschwerdeführer diesen Entscheid akzeptiert oder das Verfahren an die nächst höhere Instanz weiterzieht, steht noch nicht fest.
Die Umsetzung der Tempo 30-Massnahmen in Ennetbaden verzögert sich, weil gegen den Baubewilligungsentscheid des Gemeinderats vom 26. Juli 2021 und die dazugehörende Signalisationsverfügung eine Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Aargau eingereicht wurde. Der Gemeinderat hat am 13. September 2021 zuhanden der Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt ausführlich zum Inhalt der Beschwerde Stellung genommen. Er hält am Projekt fest und beantragt deren Abweisung. Bis wann mit einem Entscheid des Kantons gerechnet werden kann, ist derzeit offen.
Vom 15. April bis am 14. Mai 2021 lag das Baugesuch Nr. 2021-22 für die baulichen Massnahmen im Zusammenhang mit der Einführung von Tempo 30 im ganzen Siedlungsgebiet öffentlich auf. Die Projektauflage stiess auf grosses Interesse in der Bevölkerung. Insgesamt wurden 17 Einwendungen gegen das Vorhaben eingereicht. 16 Einwendungen betrefen die baulichen Massnahmen, eine Einsprache richtete sich gegen die Signalisaionsverfügung. Einige Punkte wurden mehrfach genannt.
Der Gemeinderat freut sich über die rege Beteiligung der Bevölkerung am Baugesuchverfahren, denn aufgrund der Hinweise konnten einige Mängel im Projekt erkannt und Verbesserungen daran vorgenommen werden.
Zahlreiche Anträge der Einwendenden können ganz oder teilweise gutgeheissen werden. Einige Anträge, welche den Regeln der Verkehrsplanung oder den Strassenverkehrsgesetzen fundamental entgegenstehen, müssen hingegen abgewiesen werden. Der Gemeinderat hofft, bis zu den Sommerferien im Rahmen von Einwendungsverhandlungen noch einvernehmliche Lösungen mit den Antragstellern finden zu können, so dass voraussichtlich bis Ende Juli die Baubewilligung erteilt werden kann. Sofern danach keine langwierigen Rechtsverfahren anstehen, kann mit der Realisierung von Tempo 30 im Herbst gerechnet werden.