18:00 - 20:00
Bundesübung (Lägernschützen)
Schiessdaten
1. Bundesübung | 26.06.2020 | 18.00-20.00 Uhr | ||
2. Bundesübung | 07.08.2020 | 18.00-20.00 Uhr | ||
3. Bundesübung | 29.08.2020 | 09.30-12.00 Uhr | ||
2020 sind schiesspflichtig:
Folgende Angehörigen der Armee sind schiesspflichtig: Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2019 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben. Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längstens jedoch bis zum Ende des Jahre, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden. Armeeangehörige, welche 2020 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig. Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht, so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.
Programm
- 5 Schuss Einzelfeuer Scheibe A5
- 5 Schuss Einzelfeuer Scheibe B4
- 1 x 2 Schüsse Kurzfeuer Scheibe B4, in 20 Sekunden
- 1 x 3 Schüsse Kurzfeuer Scheibe B4, in 20 Sekunden
- 1 x 5 Schüsse Schnellfeuer Scheibe B4 in 40 Sekunden
Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindestens 42 Punkte erreicht werden und höchstens 3 Nuller geschossen wurden.
Mitnehmen:
- Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
- Dienstbüchlein
- Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis
- Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
- Persönlicher Gehörschutz