Die Angehörigen, welche ein Grab nicht selbst bepflanzen oder dafür nicht selbst einen Gärtner beauftragen möchten, können für die Dauer der Grabesruhe bei der Gemeindekanzlei einen Grabunterhaltsfonds eröffnen. Die Höhe des Fondsbetrages richtet sich unter Berücksichtigung eines Minimalansatzes nach den Wünschen der Angehörigen.