Die gesetzliche Meldefrist beträgt 14 Tage ab Auszugsdatum. Den Wegzug können Sie entweder online via eUmzug, per Mail oder persönlich am Schalter der Einwohnerdienste melden.
Ein Wegzug ins Ausland muss immer persönlich am Schalter erfolgen.
Für die persönliche Abmeldung am Schalter benötigen wir:
Schweizer und Schweizerinnen
Ausländerinnen und Ausländer