Um die im Energieleitbild 2020 formulierten Ziele erreichen zu können, werden von der Gemeinde Ennetbaden Förderbeiträge an Bauherrschaften ausgerichtet, die Massnahmen im Sinn des Förderreglements ausführen. Das Förderprogramm der Gemeinde Ennetbaden richtet sich nach dem Gebäudeprogramm des Kantons: Energiesparmassnahmen, die vom Kanton gefördert werden, werden durch die Gemeinde mit einem zusätzlichen Förderbeitrag unterstützt. Ebenfalls gefördert werden Solarstromanlagen. Massgeblich für die Förderwürdigkeit sind die Kriterien der Pronovo AG sowie das Baujahr der Liegenschaft. Darüber hinaus richtet die Gemeinde Ennetbaden Förderbeiträge für einzelne Massnahmen aus, die nicht Bestandteil des kantonalen Gebäudeprogramms oder der Bundesförderung sind. Das Förderprogramm wird periodisch überprüft und kann bei Bedarf jederzeit durch den Gemeinderat angepasst werden. Beitragsberechtigt sind Energiespar- und Klimaprojekte in der Gemeinde Ennetbaden, welche die Förderkriterien gemäss diesem Reglement erfüllen.
Energiesparmassnahmen, die im Rahmen des kantonalen Gebäudeprogramms gefördert werden, werden durch die Gemeinde mit einem zusätzlichen Beitrag in der Höhe von 70 % des Kantonsbeitrags unterstützt. Der kommunale Förderbeitrag für Photovoltaikanlagen beträgt 50 % des Pronovo-Förderbeitrags.
Darüber hinaus leistet die Gemeinde finanzielle Beiträge für die Entsiegelung von Wasser undurchlässigen Flächen und neue Baumpflanzungen in solchen Flächen. Ebenfalls unterstützt wird die Installation von Grauwasseranlagen sowie die Erstellung von Gebäudeanalysen.
Das Förderprogramm wird durch die Energiekommission periodisch überprüft und auf deren Empfehlung hin bei Bedarf durch den Gemeinderat angepasst. Die aktuellen Fördermassnahmen und –bedingungen sowie der Verfahrensablauf für Fördergesuche können am Onlineschalter der Abteilung Bau und Planung unter Anhang A Fördermassnahmen eingesehen werden.
Rechenschaftsbericht Energieförderprogramm 2024
Rechenschaftsbericht Energieförderprogramm 2023