Energieleitbild

Am 18. November 2010 genehmigte die Gemeindeversammlung Ennetbaden erstmals ein kommunales Energieleitbild. Darin auferlegte sie sich energiepolitische Ziele und Leitsätze, nach denen der Gemein­derat sein zukünftiges Handeln ausrichten solle. Anhand eines neun Themen umfassenden Massnah­menkatalogs wurden die Handlungsfelder festgelegt. Herzstück des Leitbilds stellte die Fortsetzung des bereits 1997 ins Leben gerufenen Förderprogramms dar, mittels welchem die Gemeinde vorbildliche Energiesparmassnahmen der Bevölkerung durch finanzielle Beiträge unterstützt. In den zehn Jahren zwischen dem Inkraft­treten des Energieleitbilds am 1. Januar 2011 und dem 31. Dezember 2020 wurde dafür ein jährlicher Betrag von 120'000 Franken budgetiert, der jedoch nie ausgeschöpft wurde.

Am 1. Januar 2021 trat das aktuell geltende Energieleitbild 2020 in Kraft, welches an der vorangegan­genen Gemeindeversammlung vom 12. November 2020 durch das Ennetbadener Stimmvolk genehmigt worden war. Das Energieleitbild 2020 stellt die konse­quente Weiterentwicklung seines Vorgängers dar, indem die Ziele und Massnah­men an die politische Entwicklung sowie an den techni­schen Fortschritt angepasst wurden. Das Energieleitbild 2020 kann am Onlineschalter der Abteilung Bau und Planung unter Energieleitbild 2020 (ennetbaden.ch) eingesehen und heruntergeladen werden. Ebenfalls ange­passt wurde das zum Leitbild gehörende Energieförderprogramm, wobei die dafür jähr­lich zur Verfü­gung gestellten Finanzmittel aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit jedoch auf 100'000 Fran­ken redu­ziert wurden.

Energieplanung

Im Rahmen der kommunalen Energieplanung werden die Ziele des Leitbilds konkretisiert und Massnah­men definiert, welche zur Zielerreichung umgesetzt werden sollen. Die kommunale Energieplanung setzt sich aus einem Erläuterungsbericht, einem Massnahmenkatalog und einer Energieplankarte zu­sammen. Sie stellt einerseits ein behörden­verbindliches Planungsinstrument dar, nach welchem der Gemeinde­rat sein Han­deln ausrichtet, um die Ziele des von der Gemeindeversammlung verabschiede­ten Ener­gieleitbilds zu erreichen. Andererseits bildet die Energieplanung aber auch die Rechtsgrund­lage für grundeigentümer­verbindliche Fest­legungen in der kom­munalen Bau- und Nutzungsordnung BNO hin­sichtlich energeti­scher Anforderun­gen. Vorbehalten bleiben stets Gemeindeversammlungsbe­schlüsse, wo solche not­wendig sind (z.B. BNO-Revision, Investitions- und Budgetkredite und derglei­chen).

Link 07: Bericht "Gemeinde Ennetbaden; kommunale Energieplanung"

Link 08: Faktenblatt Energie Ennetbaden 2022

Bevor der Gemeinderat die kommunale Energieplanung in Kraft gesetzt hat, wurde die Bevölkerung mittels eines Beitrags in der Ennetbadener Post, Ausgabe 2024-1, darüber in Kenntnis gesetzt und eingeladen, sich dazu zu äussern. Die Rückmeldungen wurden ausgewertet und in einem Bericht zu­sam­mengefasst.

Link 09: Ennetbadener Post (Ausgabe 2024/1)

Link 10: Auswertung Bevölkerungsumfrage zur Energieplanung