Energieleitbild
Am 18. November 2010 genehmigte die Gemeindeversammlung Ennetbaden erstmals ein kommunales Energieleitbild. Darin auferlegte sie sich energiepolitische Ziele und Leitsätze, nach denen der Gemeinderat sein zukünftiges Handeln ausrichten solle. Anhand eines neun Themen umfassenden Massnahmenkatalogs wurden die Handlungsfelder festgelegt. Herzstück des Leitbilds stellte die Fortsetzung des bereits 1997 ins Leben gerufenen Förderprogramms dar, mittels welchem die Gemeinde vorbildliche Energiesparmassnahmen der Bevölkerung durch finanzielle Beiträge unterstützt. In den zehn Jahren zwischen dem Inkrafttreten des Energieleitbilds am 1. Januar 2011 und dem 31. Dezember 2020 wurde dafür ein jährlicher Betrag von 120'000 Franken budgetiert, der jedoch nie ausgeschöpft wurde.
Am 1. Januar 2021 trat das aktuell geltende Energieleitbild 2020 in Kraft, welches an der vorangegangenen Gemeindeversammlung vom 12. November 2020 durch das Ennetbadener Stimmvolk genehmigt worden war. Das Energieleitbild 2020 stellt die konsequente Weiterentwicklung seines Vorgängers dar, indem die Ziele und Massnahmen an die politische Entwicklung sowie an den technischen Fortschritt angepasst wurden. Das Energieleitbild 2020 kann am Onlineschalter der Abteilung Bau und Planung unter Energieleitbild 2020 (ennetbaden.ch) eingesehen und heruntergeladen werden. Ebenfalls angepasst wurde das zum Leitbild gehörende Energieförderprogramm, wobei die dafür jährlich zur Verfügung gestellten Finanzmittel aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit jedoch auf 100'000 Franken reduziert wurden.
Energieplanung
Im Rahmen der kommunalen Energieplanung werden die Ziele des Leitbilds konkretisiert und Massnahmen definiert, welche zur Zielerreichung umgesetzt werden sollen. Die kommunale Energieplanung setzt sich aus einem Erläuterungsbericht, einem Massnahmenkatalog und einer Energieplankarte zusammen. Sie stellt einerseits ein behördenverbindliches Planungsinstrument dar, nach welchem der Gemeinderat sein Handeln ausrichtet, um die Ziele des von der Gemeindeversammlung verabschiedeten Energieleitbilds zu erreichen. Andererseits bildet die Energieplanung aber auch die Rechtsgrundlage für grundeigentümerverbindliche Festlegungen in der kommunalen Bau- und Nutzungsordnung BNO hinsichtlich energetischer Anforderungen. Vorbehalten bleiben stets Gemeindeversammlungsbeschlüsse, wo solche notwendig sind (z.B. BNO-Revision, Investitions- und Budgetkredite und dergleichen).
Bericht "Gemeinde Ennetbaden; kommunale Energieplanung"
Faktenblatt Energie Ennetbaden 2022
Bevor der Gemeinderat die kommunale Energieplanung in Kraft gesetzt hat, wurde die Bevölkerung mittels eines Beitrags in der Ennetbadener Post, Ausgabe 2024-1, darüber in Kenntnis gesetzt und eingeladen, sich dazu zu äussern. Die Rückmeldungen wurden ausgewertet und in einem Bericht zusammengefasst.