An- und Ab­mel­dung Hun­de

Jede Person in Ennetbaden, die im Besitz eines über drei Monate alten Hundes ist, muss diesen bei den Einwohnerdiensten mit dem Heimtierausweis registrieren. Gerne können Sie uns die Unterlagen, zusammen mit dem ausgefüllten und unterzeichneten Anmeldeformular auch per E-Mail oder Post zustellen. Besitzende eines Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotential müssen uns zusätzlich eine Kopie ihrer Halteberechtigung des Kantonalen Veterinärdienstes einreichen. 

Hundehaltende sind verantwortlich, dass folgende Ereignisse bei der zentralen Datenbank AMICUS und den Einwohnerdiensten innerhalb von 10 Tagen (rückwirkend per effektives Ereignisdatum) gemeldet werden:

  • Halterwechsel, d. h. Abgabe und Übernahme eines Hundes
  • Ausfuhr des Hundes ins Ausland
  • Tod des Hundes
     

Hun­de­steu­er

Für jeden gehaltenen Hund, welcher über 3 Monate alt ist, muss eine jährliche Steuer entrichtet werden. Die Hundetaxe wird jeweils im Monat Mai in Rechnung gestellt und beträgt für die Periode vom 1. Mai bis 30. April CHF 120.00. Hundehaltende, die nach dem Stichtag zuziehen oder Personen, die sich nach dem Stichtag einen Hund anschaffen, müssen die Hundetaxe erst im darauffolgenden Jahr bezahlen. Im Gegenzug entfällt die Möglichkeit für Personen, welche die Hundehaltung aufgeben, die Hälfte der Taxe zurückzufordern. Bei Zuzug aus einem anderen Kanton, muss die Steuer für den Kanton Aargau nicht nochmals entrichtet werden, wenn diese im Vorkanton bezahlt wurde. Der Kanton Aargau gestattet Steuererleichterungen oder -befreiungen für bestimmte Tiere (z. B. Blindenführhunde, Diensthunde, Assistenzhunde, Rettungshunde). Dafür muss ein entsprechender Nachweis vorliegen. Sanitäts- und Therapiehunde sind seit 2014 nicht mehr befreit und voll taxpflichtig.

 

Mi­kro­chip

Gemäss der eidg. Tierseuchenverordnung müssen sämtliche neugeborenen Hunde spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall vor Weitergabe durch die Person, bei dem der Hund geboren wurde, mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Tierärzte setzen diese Mikrochips ein und weisen die Hunde den entsprechenden Hundehaltenden in der zentralen Datenbank AMICUS zu. 

 

Informationen

Hundegesetz (HuG)
Verordnung zum Hundegesetz (HuV)
AMICUS
AMICUS Merkblatt
Hundehaltung Merkblatt
Tiermeldezentrale
Kantonaler Veterinärdienst