Der Pass und das Kombiangebot (Pass und Identitätskarte) können via Internet (Onlinebestellung) oder telefonisch unter 062 835 19 28 beim Ausweiszentrum Aargau beantragt werden.
Provisorischer Pass
In dringenden Situationen, namentlich, wenn
kann Ihnen die zuständige ausstellende Behörde (Ausweiszentrum Aargau) mit der Ausstellung eines provisorischen Passes helfen. Ein solcher wird für die Dauer Ihres geplanten Auslandaufenthaltes, allenfalls für die vom Einreiseland geforderte Dauer, jedoch für maximal 12 Monate ausgestellt. Die Notpassstellen in den Flughäfen Zürich-Kloten, Genève-Cointrin, Basel-Mulhouse-Freiburg können in einem begründeten Notfall einen provisorischen Pass ausstellen, wenn sich die beantragende Person ausweisen kann, Schweizer Bürgerrecht, persönliche Daten und Identität festgestellt werden können und kein Hinderungsgrund für die Ausstellung eines Ausweises vorliegt.
Einige wenige Staaten anerkennen den provisorischen Schweizer Pass nicht. Verbindliche Auskünfte zu den Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen des Ziellandes sind deshalb bei der betreffenden Botschaft oder dem betreffenden Konsulat einzuholen. Die USA erlauben (seit dem 01.07.2009) die Einreise (und Druchreise) mit einem provisorischen Pass nur mit Visum. Letzteres wird aber - wie die Erfahrung zeigt - nur in absoluten Notfällen erteilt.
Einreisebestimmungen
Verbindliche Auskünfte zu den Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen des Ziellandes sind bei der betreffenden Botschaft oder dem betreffenden Konsulat einzuholen:
Ausländische Vertretungen in der Schweiz